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Vorraussetzungen, Übungen und Punktevergabe der Begleithundeprüfung

Definition & Ziel

  • Die Begleithundeprüfung dient als grundlegende Bewertung der sozialen Fähigkeiten und des Gehorsams eines Hundes. Sie stellt eine Basis für verschiedene Aktivitäten und Fortschritte im Hundesport dar. Zu den Zielen und Bestandteilen der Begleithundeprüfung gehören:

  • Soziale Fähigkeiten des Hundes: Die Prüfung bewertet die Fähigkeit des Hundes, sich in der Nähe anderer Menschen und Tiere ruhig und kontrolliert zu verhalten.

  • Gehorsam: Der Hund muss grundlegende Gehorsamsbefehle wie Sitzen, Liegen, Bleiben, Herankommen auf Abruf und Leinenführigkeit demonstrieren.

  • Aufmerksamkeit: Der Hund sollte seinem Besitzer aufmerksam sein und bereit sein, Befehle zu befolgen, auch wenn er von anderen Ablenkungen umgeben ist.

  • Verhalten gegenüber anderen Tieren: Der Hund muss zeigen, dass er in der Lage ist, in der Nähe anderer Tiere gelassen zu bleiben und keine Aggressionen zu zeigen.

  • Die Begleithundeprüfung ist die Grundlage für die Teilnahme an weiterführenden Prüfungen und offiziellen Wettbewerben im Hundesport.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein.

  • Der Hund muss gechipt oder tätowiert sein, um eindeutig identifiziert werden zu können.

  • Der Hund muss geimpft sein.

  • Der Hundeführer muss Mitglied in einem Verein sein, dessen Dachverband der FCI angehört.

  • Nach dem Anmelden beim Leistungsrichter geht es zum Startpunkt. Der Hund
    bleibt angeleint. Von dort aus geht es in den ersten Teil des Laufschemas und in die Gruppenübung. In normalem Tempo geht es 50 Schritte geradeaus. Nach einer Kehrtwendung folgen zehn bis 15 Schritte in normalem Tempo, zehn bis 15 im Laufschritt und weitere zehn bis 15 in langsamem Tempo. Wieder am Startpunkt angekommen geht es nach einem Rechtswinkel 15 Schritte weiter. Es folgt ein erneuter Rechtswinkel, 15 Schritte geradeaus, eine zweite Kehrtwende und nach sieben Schritten die Grundstellung. Auf das Zeichen des Leistungsrichters läuft der Hundeführer die verbliebenen acht Schritte, macht einen Linkswinkel und begibt sich in die Gruppe. In der Gruppe läuft man eine Acht um zwei Personen und nimmt die Grundstellung in der Nähe einer Person ein. Wenn der Richter einen aus der Gruppenübung entlässt, gehört ein „Danke Gruppe!“ zum guten Ton.

Leinenführigkeit

Freifolge

  • Direkt nach der Gruppenübung geht es wieder an den Startpunkt, wo der Hund abgeleint wird. Die Freifolge beschränkt sich auf die 50 Schritte hinauf und mit Tempowechseln wieder hinunter. 

Anschließend geht erneut auf die Startposition. Nach 15 Schritten erfolgt die Sitzübung. Da gibt es jetzt wieder die Möglichkeit, den Hund aus der Bewegung absitzen zu lassen. Wahlweise kann man jedoch auch erst die Grundstellung einnehmen, das Hörzeichen Sitz geben und sich 15 Schritte entfernen. Zum Hund zurückgekehrt folgt die Platzübung. Nach 15 Schritten im Hörzeichen Fuß kann der Hund entweder aus der Bewegung abgelegt werden, oder aber aus der Grundstellungheraus. Über eine Entfernung von 30 Schritten wird der Hund in den Vorsitz abgerufen.

Ablage

  • Im Fuß begeben sich Hund und Hundeführer zum Bereich für die Ablage. Nach dem Einnehmen der Grundstellung wird der Hund abgeleint und ins Platz gelegt. Der Hundeführer entfernt sich 30 Schritte und bleibt mit dem Rücken zu seinem Hund dort stehen. Der Blick über die Schulter gibt Punktabzug.

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